Krankenstand senken und Mitarbeiterzufriedenheit steigern
Warum BEM-Verfahren heute unverzichtbar sind
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist kein „Nice‑to‑have“, sondern eine gesetzliche Pflicht und zugleich ein strategisches Führungsinstrument.
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
Doch ein BEM ist weit mehr als reine Pflichterfüllung.
✅ 3 gute Gründe für die Durchführung von BEM‑Verfahren
1. Krankenstände nachhaltig senken und Ausfallkosten reduzieren
Ein professionell durchgeführtes BEM hilft dabei, Ursachen von Fehlzeiten zu erkennen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln.
Das Ergebnis: weniger Langzeiterkrankungen, geringere Folgekosten und eine stabilere Personalplanung.
2. Mitarbeitende binden und Arbeitgeberattraktivität stärken
BEM zeigt Haltung: „Wir kümmern uns – nicht erst, wenn es zu spät ist.“
Mitarbeitende fühlen sich gesehen, ernst genommen und unterstützt. Das stärkt Vertrauen, Loyalität und Motivation – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.
3. Rechtssicherheit für Arbeitgeber schaffen
Ein korrekt durchgeführtes BEM ist ein zentrales Element der Prävention und spielt auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen (z. B. krankheitsbedingte Kündigungen) eine wichtige Rolle.
Fehlerhafte oder unterlassene BEM‑Verfahren bergen erhebliche rechtliche Risiken.
✅ 5 Gründe für eine externe Durchführung von BEM‑Verfahren
- Objektivität und Neutralität:
Externe BEM‑Berater agieren unabhängig von Hierarchien und internen Spannungen. Das schafft Vertrauen – eine Grundvoraussetzung für offene und ehrliche Gespräche. - Höhere Gesprächsbereitschaft der Mitarbeitenden:
Viele Beschäftigte sprechen mit externen Fachpersonen offener über Belastungen, Ursachen und persönliche Hintergründe als mit Führungskräften oder der Personalabteilung. - Fachkompetenz und Rechtssicherheit:
Als spezialisierte BEM‑Berater verfügen wir über aktuelles Fachwissen, methodische Erfahrung und rechtliche Sicherheit. Das schützt Ihr Unternehmen vor formalen Fehlern und sorgt für einen strukturierten, dokumentierten Prozess. - Entlastung von HR, Führungskräften & Interessenvertretung:
Wir übernehmen den gesamten BEM‑Prozess: von der Vorbereitung über die Gesprächsführung bis hin zum Maßnahmenplan und der transparenten Kommunikation mit allen Beteiligten. - Nachhaltige Lösungen statt Alibi‑Gespräche:
BEM-Verfahren sind kein einmaliges Gespräch, sondern ein Prozess. Wir sorgen für realistische Maßnahmen, klare Zuständigkeiten und – wenn gewünscht – eine begleitende Umsetzung.
Unser Angebot: Externe Durchführung von BEM‑Verfahren
Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e. V. (BBGM) und Fachkräfte für Arbeitsrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement sind wir auf die professionelle, neutrale und rechtssichere Durchführung von BEM‑Verfahren spezialisiert.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
- ✅ höhere Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Interessenvertretungen
- ✅ professionelle, strukturierte und rechtssichere Durchführung
- ✅ deutliche Zeitersparnis für interne Ressourcen
- ✅ externer Blick auf interne Belastungsfaktoren
- ✅ keine langfristige Vertragsbindung – auftragsabhängige Begleitung
Inhouse oder online, je nach Berufsgruppe und Rahmenbedingungen.
Dauer / Kosten:
Probieren Sie die externe Durchführung Ihrer BEM-Verfahren als Pilot-Projekt aus.
Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!