BEM-VERFAHREN

Krankenstand senken und Mitarbeiterzufriedenheit steigern

Warum BEM-Verfahren heute unverzichtbar sind

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist kein „Nice‑to‑have“, sondern eine gesetzliche Pflicht und zugleich ein strategisches Führungsinstrument.
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Doch ein BEM ist weit mehr als reine Pflichterfüllung.

✅ 3 gute Gründe für die Durchführung von BEM‑Verfahren

1. Krankenstände nachhaltig senken und Ausfallkosten reduzieren

Ein professionell durchgeführtes BEM hilft dabei, Ursachen von Fehlzeiten zu erkennen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln.

Das Ergebnis: weniger Langzeiterkrankungen, geringere Folgekosten und eine stabilere Personalplanung.

2. Mitarbeitende binden und Arbeitgeberattraktivität stärken

BEM zeigt Haltung: „Wir kümmern uns – nicht erst, wenn es zu spät ist.“
Mitarbeitende fühlen sich gesehen, ernst genommen und unterstützt. Das stärkt Vertrauen, Loyalität und Motivation – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

3. Rechtssicherheit für Arbeitgeber schaffen

Ein korrekt durchgeführtes BEM ist ein zentrales Element der Prävention und spielt auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen (z. B. krankheitsbedingte Kündigungen) eine wichtige Rolle.

Fehlerhafte oder unterlassene BEM‑Verfahren bergen erhebliche rechtliche Risiken.

✅ 5 Gründe für eine externe Durchführung von BEM‑Verfahren

  1. Objektivität und Neutralität:
    Externe BEM‑Berater agieren unabhängig von Hierarchien und internen Spannungen. Das schafft Vertrauen – eine Grundvoraussetzung für offene und ehrliche Gespräche.
  2. Höhere Gesprächsbereitschaft der Mitarbeitenden:
    Viele Beschäftigte sprechen mit externen Fachpersonen offener über Belastungen, Ursachen und persönliche Hintergründe als mit Führungskräften oder der Personalabteilung.
  3. Fachkompetenz und Rechtssicherheit:
    Als spezialisierte BEM‑Berater verfügen wir über aktuelles Fachwissen, methodische Erfahrung und rechtliche Sicherheit. Das schützt Ihr Unternehmen vor formalen Fehlern und sorgt für einen strukturierten, dokumentierten Prozess.
  4. Entlastung von HR, Führungskräften & Interessenvertretung:
    Wir übernehmen den gesamten BEM‑Prozess: von der Vorbereitung über die Gesprächsführung bis hin zum Maßnahmenplan und der transparenten Kommunikation mit allen Beteiligten.
  5. Nachhaltige Lösungen statt Alibi‑Gespräche:
    BEM-Verfahren sind kein einmaliges Gespräch, sondern ein Prozess. Wir sorgen für realistische Maßnahmen, klare Zuständigkeiten und – wenn gewünscht – eine begleitende Umsetzung.

Unser Angebot: Externe Durchführung von BEM‑Verfahren

Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e. V. (BBGM) und Fachkräfte für Arbeitsrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement sind wir auf die professionelle, neutrale und rechtssichere Durchführung von BEM‑Verfahren spezialisiert.

Ihr Nutzen auf einen Blick:

  • ✅ höhere Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Interessenvertretungen
  • ✅ professionelle, strukturierte und rechtssichere Durchführung
  • ✅ deutliche Zeitersparnis für interne Ressourcen
  • ✅ externer Blick auf interne Belastungsfaktoren
  • ✅ keine langfristige Vertragsbindung – auftragsabhängige Begleitung

Inhouse oder online, je nach Berufsgruppe und Rahmenbedingungen.


Dauer / Kosten:

Probieren Sie die externe Durchführung Ihrer BEM-Verfahren als Pilot-Projekt aus.

Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!

externe BEM-Gespräche

BEM-Verfahren sind gesetzlich nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Gleichzeitig mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. sind wir auf die Durchführung von BEM-Verfahren und -Gesprächen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung!

Das sagen unsere Teilnehmer

Weitere Seminare

Online & Präsenz

BEM‑Verfahren sind gesetzlich verpflichtend und zugleich ein wirksames Instrument, um Krankenstände nachhaltig zu senken. Ohne Fachwissen und klare Prozesse bleiben sie jedoch oft wirkungslos oder rechtlich angreifbar. Mit unserer Expertise schulen wir Sie und Ihr Personal praxisnah und verständlich – für rechtskonforme, strukturierte und wirksame BEM‑Verfahren, die nicht nur Pflicht erfüllen, sondern echten Mehrwert schaffen. 👉 Jetzt Kompetenz aufbauen und BEM professionell umsetzen.

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Infografik zur Gefährdungsbeurteilung: Darstellung typischer Belastungsfaktoren und Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen.

Digital & Hybrid

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist viel mehr als eine gesetzliche Pflicht. Gezielt und sinnvoll eingesetzt erhalten Sie Klarheit über Belastungen, senken Ausfälle und verbessern Arbeitsbedingungen nachhaltig. Wir helfen verständliche Ergebnisse zu liefern und geben umsetzbare Empfehlungen, die Entlastung schaffen und Orientierung geben – für gesunde Mitarbeitende, rechtliche Sicherheit und Ihren Erfolg als attraktiver Arbeitgeber. 👉 Jetzt Belastungen erkennen und wirksam handeln.

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DIGITAL & Online

Spätestens seit dem 01.01.2024 sind Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, eine Hinweisgeberstelle einzurichten – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und erhebliche Reputationsrisiken. Wir liefern die Software und richten für Sie eine digitale Hinweisgeberstelle inkl. Ombudsperson ein: vollständig in Ihrem Corporate Design, mit Firmenlogo und extern bearbeitet – für maximale Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand. 👉 Jetzt Hinweise professionell steuern.

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