Personalberatung für Struktur, Entlastung und Zufriedenheit
Durchführung und Schulung von BEM-Verfahren und (psych.) GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN
GESUNDHEITSPRÄVENTION
(Krankenstand senken, Entlastung schaffen)MITARBEITERFÜHRUNG und -ENTWICKLUNG
(GEWALTFREIE KOMMUNIKATION / DISG-Modell)RECRUITING nach neuesten Standards
INTERKULTURELLE Kompetenz
(NeuroInklusion / Diversität)Unternehmens-NACHFOLGEPLANUNG
(Aufbau zweite Hierarchieebene)DATENSCHUTZ
(Datenschutzbeauftragter, Hinweisgeberschutz)
Die Personalberatung mit dem BÄHM!
Beratung * Äquität * HR-Support *Multikulturell
schnell * effizient * innovativ

HR-Business Mentoren &
Experten für typgerechtes Arbeiten, Mitarbeiterbindung und Gesundheitsprävention

MegA-Arbeitgeber
Ihr Unternehmen ist gewachsen und Ihre Personalprozesse sind nicht hinterhergekommen? Unzufriedenheit macht sich überall breit, hoher Krankenstand und Überlastung (vor allem auch der Leitungsverantwortlichen) bestimmen die Tagesordnung?
Dann sind wir Ihr Ansprechpartner für Struktur und Entlastung!
Für BAFA-Förderung zertifiziert!

MegA-Gesundheit
BEM-Verfahren, Arbeitsschutz, (psychische) Gefährdungsbeurteilung sind nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern helfen beim Senken des Krankenstands und Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Unsere Angebote sind sowohl auf Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ausgerichtet:

MegA-Mitarbeiter
Wir sind Deine Experten bei deiner Suche nach Erfüllung, Freude und Anerkennung im Berufsleben.
Spezialgebiete:
Beruflich neu durchstarten Ü40 und Neurodivergenz gezielt erfolgreich einsetzen.
Hier geht’s zu den Angeboten:

MegA-Pfk-Prüfung
…bereits durchgefallen oder keine Idee, was in der mündlichen Prüfung von dir erwartet wird? Du weißt nicht, wie du dein mammut-großes Thema in 10 Minuten präsentieren sollst?
Dann schau Dir unser Angebote an!
Das sagen meine Kunden
Kundenstimmen
„Sie kann sich sehr gut in ihr Gegenüber hineinversetzen, ist individuell auf meine Bedürfnisse eingegangen und hat mir bei der Reflektion geholfen.“
„Das Strategiegespräch brachte Aha-Erlebnisse, Lösungen und umsetzbare Strategien für das Problem,welches nun keines mehr ist.“

Podcast Auftritt bei Bildungsexperten
Neurodivergenz in Bildungseinrichtungen
Von Neurodivergenz haben inzwischen die meisten schon gehört. Aber weißt du auch, warum das Wissen zu Neurodivergenz wichtig in der Mitarbeiterführung und Personalberatung ist? Oder welche Bereiche dort hineinfallen und wie sich mit diesem Hintergrundwissen die Mitarbeiterzufriedenheit und die Qualität in den pädagogischen Einrichtungen verbessern lässt? In dieser Folge spreche ich mit Dagmar Westphal, Expertin für Personalberatung und Mitarbeiterführung, über diese und andere Themen.
























Q&A
Häufig gestellte Fragen
Nicht jeder Mensch ist gleich. Es gibt Menschen mit Vorlieben für Sprachen oder Zahlen, aber auch für Kreativität. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Eigenschaften, die Menschen in die Wiege gelegt wurden, wie bspw. Lösungsorientierung, Hands-on-Mentalität oder Harmoniebedürfnis. Nicht jeder sitzt im Job an der richtigen Stelle, auch wenn er fachlich qualifiziert zu sein scheint.
Etwa 20 % der Menschen sind neurodivergent. Hierzu zählen bspw. Menschen mit ADHS oder ADS, Hochbegabte, Vielbegabte, Autisten, etc. Menschen mit dieser Veranlagung sind nicht krank. Sie haben lediglich eine andere Art der Verarbeitung von Außenreizen und verfügen über andere Denkstrukturen. Hierbei kommt es oft zu Hochsensibilität, starken Bewegungsdrang und viele andere Eigenschaften, die durch NeuroInklusion ein Verständnis für Bedürfnisse und Beachtung bekommen.
Der Grundgedanke für BEM-Verfahren ist die Ermittlung von Eigenschaften, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz krank machen. Aus dem Grund sind BEM-Gespräche für den Arbeitgeber verpflichtend an alle Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 12 Monate 30 Tage krank waren, anzubieten. Da Mitarbeitende erfahrungsgemäß externen Beratern offener gegenüber sind und eine differenziertere Denkweise erhalten, sind die daraus resultierenden Empfehlungen sowohl für Mitarbeitende als auch für die Geschäftsleitung in der Regel ein Win-Win.
Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen verpflichtend. Dies gilt im Übrigen ab dem ersten Mitarbeitenden. Seit Januar 2013 ist auch die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3).
Unternehmen, die diesen Verpflichtungen nicht fachgerecht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften nachkommt, riskiert neben gesundheitlichen Schäden seiner Mitarbeitenden, auch ihre Unzufriedenheit, hohen Krankenstand und Reputationsverlust, auch Bußgelder und Strafen, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

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