HINWEISGEBERSCHUTZ-Software

Das Gesetz einfach und rechtssicher erfüllen.

Dieses Angebot ist für alle Unternehmen geeignet, die interne Hinweisen auch intern behandeln wollen und dabei dem Hinweisgeberschutzgesetz entsprechen wollen.

In Zusammenarbeit mit IT-lern aus der Wirtschaftsinformatik bieten wir Ihnen eine Software, um der EU-Hinweisgeberrichtlinie zu entsprechen. Völlig egal, ob Sie selbst eigenes Personal vorhalten wollen zur Bearbeitung von Hinweisen oder auf externe Ombuds-Personen zurückgreifen wollen. Wir stehen für einfache und rechtlich korrekte Lösungen und schnelle Umsetzbarkeit.

Sorgen Sie dafür, dass interne Beschwerden auch intern bleiben. Setzen Sie gleichzeitig ein Zeichen an die Belegschaft, dass Sie Beschwerden und Verfehlungen, die Ihrer Unternehmenskultur und der Erreichung Ihrer Unternehmensziele schaden, hören wollen und ernst nehmen.

Werden Sie zum noch attraktiveren Arbeitgeber!

Unser Angebot:

  • erprobte und erfolgreich eingesetzte Whistleblower-Software
  • kostenlose Installation und Einrichtung des Hinweisgeber-Systems
  • einfache Nutzung per Link sofort zum nächsten Werktag
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Datensicherung auf deutschen Servern nach ISO 27001
  • regelmäßige Software-Wartung und rechtliche Aktualisierung
  • Branding in Ihren Farben und mit Ihrem Logo
  • die Nutzung von zertifizierten Ombudsleuten aus dem Arbeitsrecht

Ihre Vorteile:

  • Kostenersparnis wegen Gesetzmissachtung (20.000 Euro)
  • Zeitersparnis durch schnelle Anwendung
  • immer rechtlich aktuell
  • Sicherung aller Daten auf deutschen Servern
  • keine Zusatzkosen für Ihr Branding und Logo
  • externe Arbeitsrechtler ohne Beziehungen zu internem Personal
  • keine interne Personal-Belastung durch Schulungen nötig
  • vollständig anonyme Kommunikation

69 Euro netto monatlich inkl. Ombuds-Person. (nähere Informationen auf Anfrage)

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Hinweisgeberschutz einfach und kostengünstig erfüllen

Am 02.07.2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft und verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer vertraulichen Meldestelle für Hinweise zu potenziellen Rechtsverstößen innerhalb des Unternehmens oder Verstößen, die zum Nachteil des Unternehmens begangen werden. Die NICHT-EINRICHTUNG WIRD TEUER! Wir zeigen wie’s Sie Geld sparen und schnell tätig werden können!

Das sagen unsere Teilnehmer

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BEM-Verfahren sind nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern ein echter Game-Changer, um den Krankenstand zu senken. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung und lassen Sie sich oder Ihr Personal schulen, damit Ihre BEM-Verfahren ab sofort rechtskonform und effektiv sind, und vor allem echten Mehrwert bieten.

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