psychische Gefährdungsbeurteilung

Krankenstand senken und Mitarbeiterzufriedenheit steigern

Psychische Gefährdungsbeurteilungen – Für ein gesundes Arbeitsumfeld

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit dem 01.01.2014 verpflichtend und wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Nach § 5 Abs. 3 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungsfaktoren zu ermitteln, einschließlich der psychischen Belastungen.

In der modernen Arbeitswelt ist der Schutz der psychischen Gesundheit genauso wichtig wie der Schutz der körperlichen Gesundheit. Als Experten auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen professionelle psychische Gefährdungsbeurteilungen an, um Sie rechtlich sicher aufzustellen, aber auch dabei zu helfen, dass Ihre Mitarbeitenden in einem gesunden und sicheren Arbeitsumfeld arbeiten.

Kosten bei Versäumnis

Die Berufsgenossenschaften haben aufgerüstet und die Stichproben in den Unternehmen nehmen zu. Wenn Sie erst einmal auf der Liste der Prüfer sind, kommen Sie bei Verstößen auch so schnell nicht wieder von der Blacklist herunter.

Das Versäumnis der Durchführung einer (psychischen) Gefährdungsbeurteilung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen. Neben möglichen Bußgeldern der Prüfbehörden und Regressforderungen der Versicherungsträger können, entstehen in der Regel auch indirekte Kosten, durch höhere Fluktuation, erhöhte Krankenstände und eine geringere Attraktivität als Arbeitgeber.

Dennoch mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Hier kommen wir ins Spiel: Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. haben wir uns auf die Durchführung von BEM-Verfahren und -Gesprächen spezialisiert.

Darum sind psychische Gefährdungsbeurteilungen wichtig:

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel hohe Arbeitsanforderungen, unklare Aufgabenstellungen, mangelnde Unterstützung oder schlechte Arbeitsbedingungen. Wir finden für Sie heraus, wo „der Schuh am meisten drückt“.

Diese Belastungen können zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, die nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen, sondern auch die Produktivität und das Betriebsklima negativ beeinflussen.

Wussten Sie, dass ein investierter Euro in die psychische Gesundheit einen Return of Invest von 4 Euro bringt?

Vorteile eines externen BEM-Beraters

  1. Objektivität und Neutralität: Als externe Berater bringen wir eine unvoreingenommene, objektive und neutrale Perspektive in interne Strukturen ein, die von intern heraus oft schwer zu gewährleisten ist. Zudem fördert diese Vorgehensweise das Vertrauen der Mitarbeitenden und ermöglicht offenere Gespräche.

  2. Fachkompetenz und Erfahrung: Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierte Fachkenntnisse garantieren eine professionelle und gesetzeskonforme Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Zudem sind wir am „Zahn der Zeit“ und kennen Best Practices.

  3. Effizienz und Zeitersparnis: Wir übernehmen den gesamten Prozess von der Mitarbeiterbefragung, Auswertung und Erstellung von Maßnahmenvorschlägen, sodass Ihr internes Personal entlastet wird und sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann, während wir für die nötige Transparenz und Kommunikation sorgen.

  4. Individuelle Lösungen: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt sind. Dadurch stellen wir sicher, dass die vorgeschlagenen Lösungen effektiv und nachhaltig sind.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen und ihre bestmögliche Leistung erbringen können. Ein professionell durchgeführtes Gefährdungsbeurteilungsverfahren trägt maßgeblich dazu bei, die Mitarbeiterzufriedenheit und -gesundheit zu steigern sowie die Produktivität und das Betriebsklima zu verbessern.


Nutzen für Ihr Unternehmen

  • höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmenden und der Interessenvertretung

  • Zeitersparnis und hohe Fachkompetenz

  • Sofortiger Start nach der Auftragserteilung

  • Der externe Blick für interne Angelegenheiten

  • Maßgeschneiderte Lösungen


Kosten:

Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld sorgen.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

psychische Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sind seit 1996 verpflichtend. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist es seit 2014. Gleichzeitig stieg die Anzahl an Fehltagen durch psychische Belastung lt. DAK-Studie 2024 in den letzten zehn Jahren um 52 % auf einen Höchststand in 2023. Arbeitgeber tun gut daran, in die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiterschaft zu investieren. Wir zeigen wie.

Das sagen unsere Teilnehmer

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Unser Schulungsangebot zielt darauf ab, präventiv gegen Burnout vorzugehen und betroffene Personen in der Nachsorge effektiv zu unterstützen.

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BEM-Verfahren sind gesetzlich nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Gleichzeitig mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Wir haben uns spezialisiert. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung!

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Präsenz: Inhouse o. in unseren Räumen

BEM-Verfahren sind nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern ein echter Game-Changer, um den Krankenstand zu senken. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung und lassen Sie sich oder Ihr Personal schulen, damit Ihre BEM-Verfahren ab sofort rechtskonform und effektiv sind, und vor allem echten Mehrwert bieten.

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