externe BEM-VERFAHREN

Krankenstand senken und Mitarbeiterzufriedenheit steigern

Warum ein externer BEM-Berater die beste Wahl für Ihr Unternehmen ist

BEM-Verfahren sind gesetzlich nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten.

Ziel eines BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und weitere Erkrankungen vorzubeugen. Ein gut durchgeführtes BEM dient nicht nur den Interessen der Arbeitnehmer und Sozialkassen, sondern trägt auch dazu bei, Fehlzeiten zu verringern, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Personalkosten zu senken.

Dennoch mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Hier kommen wir ins Spiel: Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. haben wir uns auf die Durchführung von BEM-Verfahren und -Gesprächen spezialisiert.

Vorteile eines externen BEM-Beraters

  1. Objektivität und Neutralität: Externe Berater bringen eine unvoreingenommene Perspektive ein, die intern oft schwer zu gewährleisten ist. Dies fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden und ermöglicht offenere Gespräche.

  2. Fachkompetenz und Erfahrung: Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierte Fachkenntnisse garantieren eine professionelle und gesetzeskonforme Durchführung der BEM-Verfahren.

  3. Tiefere Einblicke: Mitarbeitende sind externen Beratern gegenüber oft offener und teilen tiefere Einblicke in ihre Problemstellungen als gegenüber Vorgesetzten oder internen Personalverantwortlichen.

  4. Effizienz und Zeitersparnis: Wir übernehmen den gesamten BEM-Prozess, entlasten so Ihr internes Personal, sodass sich dieses auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann und liefern einen Maßnahmenplan und sorgen für die Kommunikation und Transparenz zwischen den Beteiligten.


Nutzen für Ihr Unternehmen

  • höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmenden und der Interessenvertretung

  • Zeitersparnis und hohe Fachkompetenz

  • Dauer der Begleitung ist auftragsabhängig. Keine langfristige Vertragsbindung, wenn nicht gewünscht.

  • Der externe Blick für interne Angelegenheiten

  • Inhouse & Online
    (je nach Berufsgruppe)


Dauer / Kosten:

BEM-Verfahren als Pilot-Projekt zum Ausprobieren möglich.

Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!

externe BEM-Gespräche

BEM-Verfahren sind gesetzlich nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Gleichzeitig mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Als Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. sind wir auf die Durchführung von BEM-Verfahren und -Gesprächen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung!

Das sagen unsere Teilnehmer

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Inhouse

BEM-Verfahren sind gesetzlich nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Gleichzeitig mangelt es in vielen Unternehmen an der notwendigen Zeit und Expertise, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen. Wir haben uns spezialisiert. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung!

Preis auf Anfrage

Online & Präsenz

Unser Schulungsangebot zielt darauf ab, präventiv gegen Burnout vorzugehen und betroffene Personen in der Nachsorge effektiv zu unterstützen.

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Präsenz: Inhouse o. in unseren Räumen

BEM-Verfahren sind nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern ein echter Game-Changer, um den Krankenstand zu senken. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung und lassen Sie sich oder Ihr Personal schulen, damit Ihre BEM-Verfahren ab sofort rechtskonform und effektiv sind, und vor allem echten Mehrwert bieten.

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