Krankenstand senken und Mitarbeitermotivation steigern.
Dieses Angebot ist für Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler geeignet, die Hilfe bei der Erfüllung der rechtlichen Pflicht zur Führung von BEM-Gesprächen suchen.
BEM-Verfahren sind gesetzlich nach Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten.
Ziel ist die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und vor weiterer Erkrankung vorzubeugen.
Ein BEM ist nicht nur im Sinne des Arbeitnehmers und der Sozialkassen, sondern trägt auch dazu bei, dass Fehlzeiten verringert werden, Leistungsfähigkeit gesteigert und Personalkosten gesenkt werden können.
Leider fehlt es vielerorts an Zeit, um alle BEM-Verfahren effektiv zu führen.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass sich Mitarbeitende externen Beratern offener zeigen und tiefere Einblicke in Problemstellungen geben. Ein Plus für den Arbeitgeber, um mehr über Unzufriedenheiten, Befindlichkeiten und Internas zu erfahren, damit das Personal dauerhaft gesund und motiviert arbeiten kann.
Wichtiger Fakt: Ohne BEM-Verfahren keine rechtswirksame Kündigung.
UND: Zu jeder Erkrankung gehört ein eigenes BEM-Verfahren pro Arbeitnehmenden.
Ihr Nutzen:
- Sie profitieren von erfahrenen Experten in Sachen BEM-Verfahren
- Zeitersparnis: Koordination und Einladung zu den BEM-Gesprächen erfolgen extern
- korrekte Einhaltung des Datenschutzes sowie aller rechtlichen Bestimmungen
- Beteiligung von Mitarbeiter-Interessenvertretungen (PR, BR, MAV, etc)
- Informationsgespräch sowie Begleitung durch das Verfahren
- Protokollerstellung (BEM-Akte)
- wir dokumentieren das gesamte Verfahren und richten die individuelle BEM-Akten ein
- Löschung (datenschutzkonforme Vernichtung der BEM-Akten) nach drei Jahren
- Übergabe aller Dokumente für die Personalakte an Personalverantwortlichen
- ein schnelles BEM-Ergebnis ohne Aufwand für Personalverantwortliche
- Mitarbeitende fühlen sich durch externe BEM-Verfahren sicherer und die Rückführung in die Arbeit kann ggf. früher erfolgen.
- Wir wahren Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM-Verfahrens.
- Wir bieten allen Beteiligten telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb von Beratungsgesprächen.
- Auswertungsgespräche mit den Personalverantwortlichen mit Maßnahmen-Empfehlungen, die sich aus den Gesprächen und BEM-Verfahren ergeben haben.
Ihr nachhaltiger Erfolg:
- höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmenden und der Interessenvertretung
- externer Blick für interne Verbesserungen
- Zeitersparnis und hohe Fachkompetenz
Dauer / Kosten:
- Dauer der Begleitung ist auftragsabhängig. Keine langfristige Vertragsbindung.
- BEM-Verfahren als Pilot-Projekt zum Ausprobieren möglich (mind. 5 BEM-Fälle).
- Inhouse (online nur bei Verwaltungsmitarbeitenden)
- Kosten pro BEM-Verfahren (je nach Aufwand) bzw. Zeitaufwand (150 Euro/Std.)
Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!