Krankenstand senken und Mitarbeitermotivation steigern.
Dieses Angebot ist für Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Personaler geeignet, die Hilfe bei der Erfüllung der rechtlichen Pflicht zur Führung von BEM-Gesprächen suchen.
BEM-Verfahren sind gesetzlich nach Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten.
Ziel ist die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und vor weiterer Erkrankung vorzubeugen.
Ein BEM ist nicht nur im Sinne des Arbeitnehmers und der Sozialkassen, sondern trägt auch dazu bei, dass Fehlzeiten verringert werden, Leistungsfähigkeit gesteigert und Personalkosten gesenkt werden können.
Leider fehlt es vielerorts an Zeit und Fachkenntnis, um BEM-Verfahren effektiv und rechtskonform durchzuführen.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. und auf die Durchführung der BEM-Verfahren und -Gespräche spezialisiert.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie davon, dass sich Mitarbeitende externen Beratern offener zeigen und tiefere Einblicke in Problemstellungen geben als sie es gegenüber den Vorgesetzten oder internen Personalverantwortlichen tun.
Ein absoluter Vorteil für den Arbeitgeber, um mehr über Unzufriedenheiten, Befindlichkeiten und Internas zu erfahren, die Mitarbeitende bewegen, damit Ihr Personal gesünder bleibt und motivierter arbeiten kann.
Wichtiger Fakt:
Ohne rechtskonformes BEM-Verfahren ist keine rechtswirksame Kündigung möglich und dem „Abfindungspoker“ wird die Tür geöffnet!
Ihr Nutzen:
- Sie profitieren von erfahrenen Experten in Sachen BEM-Verfahren
- Zeitersparnis: Koordination und Einladung zu den BEM-Gesprächen erfolgen extern
- korrekte Einhaltung des Datenschutzes sowie aller rechtlichen Bestimmungen
- Beteiligung von Mitarbeiter-Interessenvertretungen (PR, BR, MAV, etc)
- Informationsgespräch sowie Begleitung durch das Verfahren
- Protokollerstellung (BEM-Akte)
- wir dokumentieren das gesamte Verfahren und führen die individuelle BEM-Akten für Sie
- Löschung (datenschutzkonforme Vernichtung der BEM-Akten) nach drei Jahren
- Übergabe aller Dokumente für die Personalakte an Personalverantwortlichen
- ein schnelles BEM-Ergebnis ohne Aufwand für Personalverantwortliche
- Mitarbeitende fühlen sich durch externe BEM-Verfahren sicherer und die Rückführung in die Arbeit kann ggf. früher erfolgen.
- Wir wahren Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM-Verfahrens zu Gunsten des Arbeitgebers.
- Wir bieten allen Beteiligten telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb von Beratungsgesprächen.
- Auswertungsgespräche mit den Personalverantwortlichen mit Maßnahmen-Empfehlungen, die sich aus den Gesprächen und BEM-Verfahren ergeben.
Ihr nachhaltiger Erfolg:
- höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmenden und der Interessenvertretung
- externer Blick für interne Verbesserungen
- Zeitersparnis und hohe Fachkompetenz
Dauer / Kosten:
- Dauer der Begleitung ist auftragsabhängig. Keine langfristige Vertragsbindung.
- BEM-Verfahren als Pilot-Projekt zum Ausprobieren möglich.
- Inhouse
(Empfehlung für online nur bei Verwaltungsmitarbeitenden)
- Kosten pro BEM-Informationsgespräch inkl. gesetzkonformer Einladung, Absprachen und rechtskonformer Dokumentation und Einrichtung der BEM-Akte sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Basispreis 187 Euro zzgl. MwSt.
_ - Kosten für Folgegespräche á 60 Min. inkl. Dokumentation und Einladung, etc.
150 Euro/Std. zzgl. MwSt.
Bitte fragen Sie nach Ihrem persönlichen und individuellen Angebot!
Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.