Ist Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig?

Mit diesem kurzen Check können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen die grundlegenden Voraussetzungen für eine geförderte Unternehmensberatung erfüllt.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Ihr Unternehmen ist grundsätzlich antragsberechtigt, wenn es:

  • rechtlich selbstständig ist,
  • gewerblich oder in einem Freien Beruf tätig ist,
  • seinen Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat,
  • weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und
  • entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.

 

Neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss dürfen ihre Angaben zunächst nach bestem Wissen und Gewissen schätzen.

Wer ist in der Regel nicht antragsberechtigt?

Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen für:

  • Unternehmens-, Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatungen sowie ähnliche beratende oder schulende Tätigkeiten,
  • Unternehmen, die bereits selbst als Beratungsunternehmen im Förderprogramm tätig waren,
  • Unternehmen in einem laufenden oder beantragten Insolvenzverfahren,
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen,
  • Unternehmen mit bestimmten Beteiligungen von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe?

Bei Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen werden Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme gegebenenfalls zusammengerechnet. Die genannten KMU-Grenzwerte dürfen auch gemeinsam nicht überschritten werden.

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